Denkmalrechtliche Genehmigung für NatursteinarbeitenAnstehende Instandsetzungsarbeiten und Restaurierungen von denkmalgeschützen Fassaden oder Häusern sind vor Ausführungsbeginn mit der zuständigen Denkmalbehörde abzustimmen. Dafür ist zunächst eine Untersuchung und ein Konzept für die Instandsetzung zu erstellen. Dieses Konzept ist mit der Denkmalbehörde abzustimmen und mündet in einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung. Wir erstellen die notwendige Dokumentation des Bestandes und erarbeiten das Konzept für die Restaurierung / Instandsetzung. Diese Unterlagen sind die Grundlage für den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung des Bauvorhabens.
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